EU-RechtVerordnungenVereinfachung der Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EUKAPITEL III VEREINFACHUNG SONSTIGER FÖRMLICHKEITEN BEI ÜBERSETZUNGEN UND MEHRSPRACHIGE FORMULAREArtikel 12

Artikel 12 Elektronische Fassungen der mehrsprachigen Formulare

In Kraft seit 15. August 2016
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Artikel 12 Elektronische Fassungen der mehrsprachigen Formulare — Vereinfachung der Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU | GesetzeFinden.at