EU-RechtVerordnungenVerstärkte Zusammenarbeit bei ehelichem Güterstand und güterrechtlichen Wirkungen von eingetragenen PartnerschaftenKAPITEL VI ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 62

Artikel 62Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

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