Artikel 35 Aufhebung — Ausgleichsmaßnahmen
Die Verordnung (EG) Nr. 597/2009 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden