Artikel 34 Bericht — Ausgleichsmaßnahmen
Die Kommission nimmt Informationen über die Durchführung dieser Verordnung in ihren Jahresbericht über die Anwendung und Durchführung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen auf, den sie gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/1036 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt.
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