Verordnung (EU) 2016/1033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird folgender Absatz eingefügt:
2. In Artikel 2 Absatz 1 werden folgende Nummern angefügt:
3. In Artikel 4 Absatz 7 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ und das Datum „3. Januar 2019“ durch das Datum „3. Januar 2020“ ersetzt.
4. In Artikel 5 Absatz 8 wird das Datum „3. Januar 2016“ durch das Datum „3. Januar 2017“ ersetzt.
5. Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
7. In Artikel 18 wird folgender Absatz hinzugefügt:
8. In Artikel 19 Absatz 1 wird das Datum „3. Januar 2019“ durch das Datum „3. Januar 2020“ ersetzt.
9. In Artikel 26 Absatz 10 wird das Datum „3. Januar 2019“ durch das Datum „3. Januar 2020“ ersetzt.
10. In Artikel 35 Absatz 5 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ und das Datum „3. Juli 2019“ durch das Datum „3. Juli 2020“ ersetzt.
11. In Artikel 37 Absatz 2 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
12. Artikel 52 wird wie folgt geändert:
13. In Artikel 54 Absatz 2 Unterabsatz 1 wird das Datum „3. Juli 2019“ durch das Datum „3. Juli 2020“ ersetzt.
14. Artikel 55 wird wie folgt geändert:
Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
b) In Absatz 4 Unterabsatz 1 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
c) In Absatz 4 Unterabsatz 2 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 5 Unterabsatz 2 Buchstabe b wird das Datum „13. Juni 2017“ durch das Datum „13. Juni 2018“ ersetzt.
b) In Absatz 7 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
Amtsblatt der Europäischen Union