EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Genauigkeit und Integrität finanzieller ReferenzwerteTITEL II INTEGRITÄT UND ZUVERLÄSSIGKEIT VON REFERENZWERTENKAPITEL 1 Unternehmensführung und Kontrolle durch AdministratorenArtikel 7

Artikel 7Anforderungen an den Rahmen für die Rechenschaftslegung

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