Artikel 58 Änderungen der Richtlinie 2014/17/EU — Gewährleistung der Genauigkeit und Integrität finanzieller Referenzwerte
Gliederung
TITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 58 Änderungen der Richtlinie 2014/17/EU
Rückverweise
Die Richtlinie 2014/17/EU wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 wird folgender Buchstabe eingefügt:
2. In Artikel 42 Absatz 2 wird nach Unterabsatz 1 folgender Unterabsatz eingefügt:
3. In Artikel 43 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefügt:
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