Artikel 57 Änderungen der Richtlinie 2008/48/EG — Gewährleistung der Genauigkeit und Integrität finanzieller Referenzwerte
Gliederung
TITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 57 Änderungen der Richtlinie 2008/48/EG
Rückverweise
Die Richtlinie 2008/48/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz nach Unterabsatz 2 eingefügt:
2. In Artikel 27 Absatz 1 wird nach dem zweiten Unterabsatz folgender Unterabsatz eingefügt:
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