Artikel 2 Phasen der Implementierung und erste Meldung — Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)
(1) Der gemeinsame analytische Mehrzweckdatensatz zu Krediten gemäß der vorliegenden Verordnung soll in Phasen eingerichtet werden. Die erste Phase beginnt am 1. September 2018. Die erste monatliche und vierteljährliche Übermittlung in dieser Phase und gemäß der vorliegenden Verordnung beginnt mit Daten für den 30. September 2018.
(2) Zur Sicherstellung der angemessenen Identifizierung aller Vertragspartner übermitteln die NZBen der EZB sechs Monate vor der unter Absatz 1 genannten ersten Übermittlung einen ersten Datensatz der Vertragspartner-Stammdaten gemäß Anhang I, Meldevorlage 1.
(3) Um die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorbereitungen für die Übermittlung der unter Absatz 2 genannten Vertragspartner-Stammdaten zu ermöglichen, können die NZBen Berichtspflichtige zur Übermittlung von Vertragspartner-Stammdaten und Kreditdaten, teilweise oder vollständig ab 31. Dezember 2017 verpflichten.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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