Artikel 78 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen — Eisenbahnagentur der Europäischen Union – Gewährleistung eines sicheren und interoperablen Eisenbahnraums
Gliederung
KAPITEL 12 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 78 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen
Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53).
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