Artikel 9 Verwaltungs- und Leitungsstruktur von Europol — Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Gliederung
KAPITEL III ORGANISATION VON EUROPOL
Artikel 9 Verwaltungs- und Leitungsstruktur von Europol
Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur von Europol umfasst
a) einen Verwaltungsrat;
b) einen Exekutivdirektor;
c) gegebenenfalls sonstige vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe s eingesetzte beratende Gremien.
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