Artikel 77 Inkrafttreten und Geltung — Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Gliederung
KAPITEL XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 77 Inkrafttreten und Geltung
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab dem 1. Mai 2017.
Die Artikel 71, 72 und 73 gelten jedoch bereits ab dem 13. Juni 2016.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden