Artikel 76 Aufrechterhaltung der vom Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen — Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Gliederung
KAPITEL XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 76 Aufrechterhaltung der vom Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen
Rückverweise
Die vom Verwaltungsrat auf der Grundlage des Beschlusses 2009/371/JI erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen bleiben auch nach dem 1. Mai 2017 in Kraft, sofern der Verwaltungsrat im Zuge der Anwendung dieser Verordnung nichts anderes beschließt.
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