Artikel 74 Übergangshaushaltsbestimmungen — Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Gliederung
KAPITEL XII ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Artikel 74 Übergangshaushaltsbestimmungen
Rückverweise
Das Haushaltsentlastungsverfahren für die auf der Grundlage von Artikel 42 des Beschlusses 2009/371/JI festgestellten Haushalte erfolgt gemäß Artikel 43 jenes Beschlusses.
Keine Ergebnisse gefunden