Artikel 48 Rechtsbehelf gegen den EDSB — Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Gliederung
KAPITEL VII RECHTSBEHELFE UND HAFTUNG
Artikel 48 Rechtsbehelf gegen den EDSB
Etwaige Klagen gegen Entscheidungen des EDSB werden beim Gerichtshof der Europäischen Union erhoben.
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