Artikel 35 Ex-post-Evaluierung — EURES: Arbeitsvermittlungen innerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 35 Ex-post-Evaluierung
Bis 13. Mai 2021 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Ex-post-Evaluierungsbericht über ihre Anwendung und ihre Auswirkungen.
Diesem Evaluierungsbericht können Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung der vorliegenden Verordnung beigefügt werden.
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