Artikel 34 Schutz personenbezogener Daten — EURES: Arbeitsvermittlungen innerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 34 Schutz personenbezogener Daten
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen werden gemäß den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Richtlinie 95/46/EG und den nationalen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung sowie der Verordnung (EG) Nr. 45/2001, durchgeführt.
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