Artikel 20 Verfahren für einen leichteren Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber — EURES: Arbeitsvermittlungen innerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL III GEMEINSAME IT-PLATTFORM
Artikel 20 Verfahren für einen leichteren Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
(1) Die EURES-Mitglieder und -Partner unterstützen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, auf deren Wunsch hin bei ihrer Registrierung auf dem EURES-Portal. Diese Unterstützung ist kostenlos.
(2) Die EURES-Mitglieder und -Partner stellen sicher, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, Zugang zu allgemeinen Informationen darüber haben, wie, wann und wo sie die betreffenden Daten aktualisieren, überprüfen und zurückziehen können.
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