Artikel 13 Gemeinsame Verantwortlichkeiten — EURES: Arbeitsvermittlungen innerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL II NEUGESTALTUNG DES EURES-NETZES
Artikel 13 Gemeinsame Verantwortlichkeiten
Rückverweise
Im Einklang mit ihren jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten sind alle in das EURES-Netz eingebundenen Einrichtungen bestrebt, in enger Zusammenarbeit die Chancen, die die Mobilität der Arbeitskräfte in der Union bietet, aktiv zu fördern und die Mittel und Wege zu verbessern, die es den Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Unionsebene, nationaler, regionaler und lokaler Ebene — auch grenzüberschreitend — ermöglichen, Mobilität in fairer Art und Weise wahrzunehmen und diese Chancen zu nutzen.
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