EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGENKAPITEL 2 Gelistete und neu auftretende Seuchen sowie gelistete ArtenArtikel 9

Artikel 9 Seuchenpräventions- und –bekämpfungsbestimmungen, die für die verschiedenen Kategorien von gelisteten Seuchen gelten

In Kraft seit 20. April 2016
Up-to-date