Artikel 35 Durchführungsbefugnisse — Das Tiergesundheitsrecht der EU
Gliederung
TEIL II MELDUNG VON SEUCHEN UND BERICHTERSTATTUNG DARÜBER, ÜBERWACHUNG, TILGUNGSPROGRAMME, STATUS SEUCHENFREI
KAPITEL 3 Tilgungsprogramme
Artikel 35 Durchführungsbefugnisse
Rückverweise
Die Kommission legt in Durchführungsrechtsakten Vorschriften für die Informations-, Format- und Verfahrensanforderungen hinsichtlich der Bestimmungen der Artikel 31 bis 34 in Bezug auf Folgendes fest:
a) die Vorlage der Entwürfe obligatorischer und optionaler Tilgungsprogramme zur Genehmigung;
b) Leistungsindikatoren;
c) die Berichterstattung an die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der Durchführung obligatorischer oder optionaler Tilgungsprogramme.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 266 Absatz 2 erlassen.
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