Artikel 283 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Das Tiergesundheitsrecht der EU
Gliederung
TEIL IX ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 283 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab 21. April 2021, mit Ausnahme von Artikel 270 Absatz 1 und Artikel 274, die ab dem Datum ihres Inkrafttretens gelten.
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