Artikel 282 Bewertung — Das Tiergesundheitsrecht der EU
Gliederung
TEIL IX ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 282 Bewertung
Die Kommission bewertet diese Verordnung zusammen mit den in Artikel 264 genannten delegierten Rechtsakten und legt spätestens am 22. April 2026 dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse der Bewertung in einem Bericht vor.
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