Artikel 263 Änderungen des Anhangs III — Das Tiergesundheitsrecht der EU
Gliederung
TEIL VIII GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
TITEL I VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
Artikel 263 Änderungen des Anhangs III
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf Änderungen des Anhangs III, die ausschließlich auf die Berücksichtigung von Änderungen der Taxonomie beschränkt sind, delegierte Rechtsakte zu erlassen.
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