EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL VI VERBRINGUNGEN VON HEIMTIEREN ZU NICHTKOMMERZIELLEN ZWECKEN AUS EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN ODER AUS EINEM DRITTLAND ODER DRITTLANDSGEBIET IN DIE MITGLIEDSTAATENKAPITEL 4 Identifizierung und Präventions- und RisikominderungsmaßnahmenArtikel 253

Artikel 253 Durchführungsrechtsakte bezüglich der Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen

In Kraft seit 20. April 2016
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Artikel 253 Durchführungsrechtsakte bezüglich der Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen — Das Tiergesundheitsrecht der EU | GesetzeFinden.at