EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL VI VERBRINGUNGEN VON HEIMTIEREN ZU NICHTKOMMERZIELLEN ZWECKEN AUS EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN ODER AUS EINEM DRITTLAND ODER DRITTLANDSGEBIET IN DIE MITGLIEDSTAATENKAPITEL 1 Allgemeine BestimmungenArtikel 245

Artikel 245 Allgemeine Bestimmungen

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Artikel 245 Allgemeine Bestimmungen — Das Tiergesundheitsrecht der EU | GesetzeFinden.at