Artikel 235 In delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 hinsichtlich des Eingangs von Tieren in die Union zu berücksichtigende Aspekte — Das Tiergesundheitsrecht der EU
Gliederung
TEIL V EINGANG IN DIE UNION UND AUSFUHR
KAPITEL 1 Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern und Drittlandsgebieten in die Union
Abschnitt 4 Eingang von Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union
Artikel 235 In delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 hinsichtlich des Eingangs von Tieren in die Union zu berücksichtigende Aspekte
Bei der Festlegung von Tiergesundheitsanforderungen in den delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 Absatz 2 für den Eingang bestimmter Arten und Kategorien von Tieren in die Union berücksichtigt die Kommission folgende Aspekte:
a) die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretende Seuchen;
b) den Gesundheitsstatus der Union bezüglich der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretender Seuchen;
c) die im Hinblick auf die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretenden Seuchen gelisteten Arten;
d) das Alter und das Geschlecht der betreffenden Tiere;
e) die Herkunft der betreffenden Tiere;
f) die Art des betreffenden Betriebs und die Art der Erzeugung am Herkunfts- und am Bestimmungsort;
g) den vorgesehenen Bestimmungsort;
h) die vorgesehene Verwendung der betreffenden Tiere;
i) durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen im Herkunftsdrittland oder -drittlandsgebiet und in Durchfuhrdrittländern oder -drittlandsgebieten oder durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen nach dem Eingang der betreffenden Tiere in das Hoheitsgebiet der Union;
j) für Verbringungen solcher Tiere innerhalb der Union geltende Tiergesundheitsanforderungen;
k) sonstige epidemiologische Faktoren;
l) internationale Handelsstandards bezüglich der Tiergesundheit, die für die betreffende Art und Kategorie von Tieren relevant sind.
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