EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL V EINGANG IN DIE UNION UND AUSFUHRKAPITEL 1 Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern und Drittlandsgebieten in die UnionAbschnitt 2 Auflistung der Drittländer und DrittlandsgebieteArtikel 230

Artikel 230 Listen der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zulässig ist, sowie Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

In Kraft seit 20. April 2016
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