EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL IV REGISTRIERUNG, ZULASSUNG, RÜCKVERFOLGBARKEIT UND VERBRINGUNGENTITEL II WASSERTIERE UND VON WASSERTIEREN STAMMENDE ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGSKAPITEL 2 Verbringungen von Wassertieren innerhalb der UnionAbschnitt 4 Ausnahmen von den Abschnitten 1 bis 3 (Artikel 191 bis 202) und Zusätzliche RisikominderungsmassnahmenArtikel 207

Artikel 207 Aspekte, die beim Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gemäß diesem Abschnitt zu berücksichtigen sind

In Kraft seit 20. April 2016
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