EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL IV REGISTRIERUNG, ZULASSUNG, RÜCKVERFOLGBARKEIT UND VERBRINGUNGENTITEL II WASSERTIERE UND VON WASSERTIEREN STAMMENDE ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGSKAPITEL 2 Verbringungen von Wassertieren innerhalb der UnionAbschnitt 2 Wassertiere, die für Aquakulturbetriebe oder zur Freisetzung in offenen Gewässern bestimmt sindArtikel 196

Artikel 196 Anormale Mortalität oder sonstige schwere Krankheitssymptome

In Kraft seit 20. April 2016
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