Artikel 181 Erteilung von Zulassungen, Bedingungen für Zulassungen und delegierte Rechtsakte — Das Tiergesundheitsrecht der EU
Gliederung
TEIL IV REGISTRIERUNG, ZULASSUNG, RÜCKVERFOLGBARKEIT UND VERBRINGUNGEN
TITEL II WASSERTIERE UND VON WASSERTIEREN STAMMENDE ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS
KAPITEL 1 Registrierung, Zulassung, Aufzeichnungen und Verzeichnisse
Abschnitt 2 Zulassung bestimmter Arten von Aquakulturbetrieben
Artikel 181 Erteilung von Zulassungen, Bedingungen für Zulassungen und delegierte Rechtsakte
(1) Die zuständige Behörde erteilt für Aquakulturbetriebe gemäß Artikel 176 Absatz 1 und Artikel 178 Buchstabe a, für Gruppen von Aquakulturbetrieben gemäß Artikel 177 sowie für Betriebe gemäß Artikel 179, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen, nur dann eine Zulassung, wenn der Betrieb
a) soweit dies angezeigt ist, folgende Anforderungen erfüllt:
b) über Einrichtungen und Ausrüstung verfügt,
c) unter Berücksichtigung der vorhandenen Risikominderungsmaßnahmen nicht zu einem unannehmbaren Risiko hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen führt;
d) über ein System verfügt, anhand dessen der betreffende Unternehmer gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass die Anforderungen gemäß den Buchstaben a, b und c erfüllt sind.
(2) Der Kommission erlässt gemäß Artikel 264 in Bezug auf Folgendes delegierte Rechtsakte:
a) Quarantäne, Isolation und sonstige Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gemäß Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i;
b) die Überwachung gemäß Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii;
c) Einrichtungen und Ausrüstung gemäß Absatz 1 Buchstabe b.
(3) Bei der Festlegung der Bestimmungen in den delegierten Rechtsakten, die gemäß Absatz 2 zu erlassen sind, stützt die Kommission diese Bestimmungen auf folgende Aspekte:
a) die Risiken, die die jeweilige Betriebsart birgt;
b) die Art(en) und die Kategorie(n) der Tiere aus Aquakultur oder Wassertiere, sofern für die Zulassung relevant;
c) die jeweilige Erzeugungsart;
d) typische Verbringungsmuster für die betreffende Art von Aquakulturbetrieb sowie die betreffende(n) Art(en) und Kategorie(n) der im Betrieb gehaltenen Tiere.
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