EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGENKAPITEL 3 Zuständigkeiten für die TiergesundheitAbschnitt 2 Tierärzte und Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten BerufeArtikel 12

Artikel 12 Zuständigkeiten von Tierärzten und Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe

In Kraft seit 20. April 2016
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