EU-RechtVerordnungenDas Tiergesundheitsrecht der EUTEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGENKAPITEL 3 Zuständigkeiten für die TiergesundheitAbschnitt 1 Unternehmer, angehörige der mit Tieren befassten Berufe und HeimtierhalterArtikel 10

Artikel 10 Zuständigkeiten für die Tiergesundheit und Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren

In Kraft seit 20. April 2016
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