Artikel 45 Aufhebung von Rechtsakten — Gasverbrauchseinrichtungen
Gliederung
KAPITEL VII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 45 Aufhebung von Rechtsakten
Die Richtlinie 2009/142/EG wird mit Wirkung vom 21. April 2018 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden