EU-RechtVerordnungenVorschriften für das Überschreiten der EU-GrenzenTITEL II AUSSENGRENZENKAPITEL I Überschreiten der Außengrenzen und EinreisevoraussetzungenArtikel 6

Artikel 6Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige

In Kraft seit 12. April 2016
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Artikel 6 Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige — Vorschriften für das Überschreiten der EU-Grenzen | GesetzeFinden.at