ANHANG VIII — Vorschriften für das Überschreiten der EU-Grenzen
Name des Staates
Staatsemblem … (Name der Dienststelle)
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BESTÄTIGUNG DES NACHWEISES FÜR DIE EINHALTUNG DER VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE DAUER EINES KURZFRISTIGEN AUFENTHALTS, FALLS DAS REISEDOKUMENT KEINEN EINREISE- ODER AUSREISESTEMPEL AUFWEIST
Am um (Uhrzeit) ist in (Ort)
vor der unterzeichnenden Behörde vorstellig geworden:
Name Vorname
GeburtsdatumGeburtsortGeschlecht
Staatsangehörigkeit wohnhaft in
Reisedokument Nummer
ausgestellt in am
Visumnummer (gegebenenfalls) erteilt von
mit einer Gültigkeitsdauer von Tagen zum Zwecke von
Aufgrund der Nachweise für die Dauer seines (ihres) Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die er (sie) erbracht hat, wird davon ausgegangen, dass er (sie) am in an der Grenzübergangsstellein den Mitgliedstaat eingereist oder daraus ausgereist ist.
Kontaktaufnahme mit der unterzeichnenden Behörde über:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Der/die Betroffene erhält eine Kopie dieses Dokuments.
Der/die Betroffene
Der zuständige Beamte + Stempel
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