Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU und spätestens ab dem 18. April 2016 ist das dieser Verordnung als Anhang 2 beigefügte Standardformular zur Erstellung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung im Sinne des Artikels 59 der Richtlinie 2014/24/EU zu verwenden. Eine Anleitung zu ihrer Verwendung ist dieser Verordnung als Anhang 1 beigefügt.
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung von Wirtschaftsteilnehmern, die als vorläufiger Nachweis ihrer Eignung dient und Bescheinigungen von Behörden oder Dritten ersetzt. Nach Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU handelt es sich um eine förmliche Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass er sich in keiner Situation befindet, in der Wirtschaftsteilnehmer ausgeschlossen werden oder ausgeschlossen werden können, und dass er die einschlägigen Eignungskriterien und gegebenenfalls die objektiven Vorschriften und Kriterien erfüllt, die zur Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen, festgelegt wurden. Ziel der EEE ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, eine Vielzahl von Bescheinigungen oder anderen Dokumenten beizubringen, die die Ausschlussgründe und Eignungskriterien betreffen.
Z. B., dass Wirtschaftsteilnehmer, die nach Artikel x, y und z des nationalen Strafgesetzbuchs verurteilt wurden, dies in der Rubrik zu Verurteilungen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche angeben müssen.
Angaben zu den Ausschlussgründen.
nicht
Vgl. Artikel 71 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 88 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/25/EU.
Dies ist der Link zur vorläufigen Version, die sich noch im Aufbau befindet. Der Link zur Vollversion wird, sobald diese verfügbar ist, eingefügt oder auf anderem Wege bekanntgemacht.
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer EEE würde einen unnötigen Verwaltungsaufwand darstellen oder in anderer Weise unangemessen sein, 1) wenn nur ein im Voraus feststehender Teilnehmer in Betracht kommt (Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b, Absatz 3 Buchstabe b, Absatz 3 Buchstabe d und Absatz 5 der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Artikel 50 Buchstaben c, e, f und i der Richtlinie 2014/25/EU), 2) wenn Dringlichkeit geboten ist (Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Artikel 50 Buchstaben d und h der Richtlinie 2014/25/EU) oder wegen der besonderen Merkmale der Transaktion bei auf einer Warenbörse notierten und gekauften Lieferungen (Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Artikel 50 Buchstabe g der Richtlinie 2014/25/EU).
In den übrigen Fällen — wenn also von mehr als einem Teilnehmer auszugehen ist, keine Dringlichkeit geboten ist und keine besonderen Merkmale der Transaktion zu berücksichtigen sind — wäre die Verwendung des EEE dagegen absolut sinnvoll und sollte auch verlangt werden; dies gilt in den in Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 3 Buchstabe a und Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU und in Artikel 50 Buchstaben a, b und j der Richtlinie 2014/25/EU genannten Fällen.
Artikel 74 bis 77 der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Artikel 91 bis 94 der Richtlinie 2014/25/EU.
Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).
Ein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der verlangten Bescheinigungen und zusätzlichen Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Ein Wirtschaftsteilnehmer kann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen oder nach innerstaatlichem Recht belangt werden, wenn er sich beim Ausfüllen der EEE oder generell bei seinen für die Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Auskünften einer schwerwiegenden Täuschung schuldig macht, derartige Auskünfte zurückhält oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen zusätzlichen Unterlagen beizubringen.
Die Wirtschaftsteilnehmer können Angaben, die sie bereits bei einer früheren Auftragsvergabe in einer EEE gemacht haben, wiederverwenden, sofern die Angaben nach wie vor korrekt und relevant sind. Die leichteste Methode besteht darin, die Angaben mithilfe der entsprechenden Funktionalitäten, die der bereits erwähnte elektronische EEE-Dienst bietet, in die neue EEE einzusetzen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Angaben mithilfe anderer Copy-paste-Verfahren einzufügen, beispielsweise durch Übernahme von auf IT-Geräten (PCs, Tablets, Servern usw.) des Wirtschaftsteilnehmers abgespeicherten Daten.
18. April 2018
Vgl. Artikel 90 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU.
18. April 2018
allen Fällen
18. April 2018
Sie werden ihre EEE auch als pdf-Datei erstellen können, die dann auf elektronischem Wege als Anhang übermittelt werden kann. Um die Angaben später wiederverwenden zu können, sollten Wirtschaftsteilnehmer die ausgefüllte EEE in einem geeigneten elektronischen Format (z. B.xml) abspeichern.
Wie bereits erwähnt, ist die EEE eine förmliche Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers darüber, dass die einschlägigen Ausschlussgründe nicht vorliegen, dass die jeweiligen Eignungskriterien erfüllt sind und dass die vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten relevanten Informationen beigebracht werden.
und
Z. B. hinsichtlich des verlangten Mindestumsatzes, der in entsprechenden Fällen in Abhängigkeit vom geschätzten maximalen Wert der einzelnen Lose festzulegen ist.
Sofern der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber nicht angegeben hat, dass fürs Erste eine allgemeine Auskunft („Ja“/„Nein“) hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen genügt. Nähere Erläuterungen zu dieser Option siehe weiter unten.
Derartige Anforderungen können allgemeine Geltung haben oder auf bestimmte Situationen beschränkt sein, z. B. auf offene Verfahren oder — bei zweiphasigen Verfahren — auf Fälle, in denen alle Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, zur Teilnahme aufgefordert werden.
Die Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, die betreffenden Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen, gilt auch dann, wenn die ursprünglich verlangte Auskunft zu den Eignungskriterien auf die Beantwortung einer Ja/Nein-Frage beschränkt war. Werden derartige elektronische Dokumente verlangt, werden die Wirtschaftsteilnehmer dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber die für die Anforderung der Unterlagen benötigten Angaben daher zum Zeitpunkt der Prüfung der Eignungskriterien und nicht direkt in der EEE übermitteln.
Mit diesen Angaben erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer einverstanden, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber unter Beachtung der innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31).
über die Verarbeitung personenbezogener Daten, vor allem besonderer Kategorien von Daten wie Daten über Straftaten, strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln, die relevanten Unterlagen abruft.
Im Einklang mit Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates können Wirtschaftsteilnehmer, die in amtlichen Verzeichnissen zugelassener Wirtschaftsteilnehmer eingetragen oder im Besitz einer Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen sind, dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in Bezug auf die in den Teilen III bis V verlangten Informationen eine Bescheinigung der zuständigen Stelle über die Eintragung oder eine von der zuständigen Zertifizierungsstelle ausgestellte Bescheinigung vorlegen.
in eigenem Namen
nicht
in Anspruch nimmt
eine
jeweils einer separaten
Siehe Teil II Abschnitt C.
jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen
jeden
eine separate EEE
kann
Wenn z. B. das Angebot und die beigefügte EEE im Rahmen eines offenen Verfahrens per E-Mail, versehen mit der vorgeschriebenen elektronischen Signatur, übermittelt wird, kann eine zusätzliche Unterzeichnung des EEE entbehrlich sein. Auch auf eine elektronische Signatur könnte verzichtet werden, wenn die EEE in eine elektronische Beschaffungsplattform integriert ist und für die Nutzung dieser Plattform eine elektronische Authentifizierung erforderlich ist.
Amtsblatt der Europäischen Union
vorausgesetzt, dass der bereits erwähnte elektronische EEE-Dienst zum Erstellen und Ausfüllen der EEE genutzt wird
Wird kein Aufruf zum Wettbewerb im
Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht, muss der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber die Angaben einfügen, die eine eindeutige Identifizierung des Vergabeverfahrens ermöglichen.
Die EEE besteht aus folgenden Teilen und Abschnitten:
Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
Teil III: AusschlussgründeA: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (zwingend vorgeschrieben gemäß Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU; die Anwendung dieser Ausschlussgründe ist auch nach Artikel 80 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU für öffentliche Auftraggeber zwingend vorgeschrieben, wohingegen es Auftraggebern, bei denen es sich nicht um öffentliche Auftraggeber handelt, freisteht, diese Ausschlussgründe anzuwenden)B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (zwingend vorgeschrieben gemäß Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU, falls eine endgültige und verbindliche Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung ergangen ist; unter denselben Voraussetzungen ist ihre Anwendung auch nach Artikel 80 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU für öffentliche Auftraggeber zwingend vorgeschrieben, wohingegen es Auftraggebern, bei denen es sich nicht um öffentliche Auftraggeber handelt, freisteht, diese Ausschlussgründe anzuwenden; in den innerstaatlichen Vorschriften einiger Mitgliedstaaten kann ein Ausschluss verbindlich vorgeschrieben sein, auch wenn die betreffende Entscheidung nicht endgültig und verbindlich ist)C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten (siehe Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU) (Fälle, in denen Wirtschaftsteilnehmer ausgeschlossen werden können; öffentliche Auftraggeber können von den Mitgliedstaaten zur Anwendung dieser Ausschlussgründe verpflichtet werden; gemäß Artikel 80 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU können alle Auftraggeber, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche Auftraggeber handelt oder nicht, entscheiden, diese Ausschlussgründe anzuwenden, oder sie können vom betreffenden Mitgliedstaat dazu verpflichtet werden)D: Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können
Teil IV: Eignungskriterienα: Globalvermerk zur Erfüllung aller EignungskriterienA: Befähigung zur BerufsausübungB: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitC: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitD: Qualitätssicherung und Umweltmanagement
Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber
Bei Vergabeverfahren, für die ein Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden die für Teil I benötigten Angaben automatisch abgerufen, vorausgesetzt, dass der elektronische EEE-Dienst (1) zum Erstellen und Ausfüllen der EEE genutzt wird. Veröffentlichung der einschlägigen Bekanntmachung (2) im Amtsblatt der Europäischen Union:
ABl. S Nummer [ ], Datum [ ], Seite [ ],
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
Wird im Amtsblatt der Europäischen Union kein Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht, muss der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber die Angaben einfügen, die eine eindeutige Identifizierung des Vergabeverfahrens ermöglichen:
Wird keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union verlangt, machen Sie bitte andere Angaben, die eine eindeutige Identifizierung des Vergabeverfahrens ermöglichen (z. B. Fundstelle einer Veröffentlichung auf nationaler Ebene): [….]
ANGABEN ZUM VERGABEVERFAHREN
Die für Teil I benötigten Angaben werden automatisch abgerufen, sofern der erwähnte elektronische EEE-Dienst zum Erstellen und Ausfüllen der EEE genutzt wird. Andernfalls sind die betreffenden Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer einzufügen.
Beschaffer (3)
Antwort:
Name:
[ ]
Gegenstand der Beschaffung
Antwort:
Titel oder Kurzbeschreibung der Beschaffung (4):
[ ]
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend) (5):
[ ]
Alle anderen Angaben sind in allen Abschnitten der EEE vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen.
(1) Die Kommission wird den elektronischen EEE-Dienst öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern, Wirtschaftsteilnehmern, Anbietern elektronischer Dienste und anderen einschlägigen Akteuren unentgeltlich zur Verfügung stellen.
(2) Für öffentliche Auftraggeber: Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb oder Auftragsbekanntmachung.
Für Sektorenauftraggeber: Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb, Auftragsbekanntmachung oder Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems.
(3) Die Angaben sind aus Abschnitt I Punkt I.1 der einschlägigen Bekanntmachung zu übernehmen. Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung bitte die Namen aller beteiligten Auftraggeber angeben.
(4) Siehe Punkt II.1.1 und Punkt II.1.3 der einschlägigen Bekanntmachung.
(5) Siehe Punkt II.1.1 der einschlägigen Bekanntmachung.
A: ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTSTEILNEHMER
Angaben zur Identität
Antwort:
Name:
[ ]
Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls vorhan-den):
[ ]
[ ]
Postanschrift:
[ ]
Kontaktperson(en) (6):
Telefon:
E-Mail:
Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
Allgemeine Angaben
Antwort:
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstun-ternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unterneh-men (7)?
[ ] Ja [ ] Nein
Nur bei vorbehaltenen Aufträgen (8): Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „so-ziales Unternehmen“ (9) oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? Falls ja:
[ ] Ja [ ] Nein
Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäf-tigter?
[ ]
Geben Sie — soweit verlangt — an, welcher Gruppe bzw. welchen Gruppen behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die Beschäftigten angehören.
[ ]
Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteil-nehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschafts-teilnehmer erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä-)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung?
[ ] Ja [ ] Nein [ ] Nicht zutreffend (da im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers kein entsprechendes System besteht)
Falls ja:
Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und — soweit relevant — Abschnitt C dieses Teils, ggf. Auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.
a) Geben Sie bitte die Bezeichnung des Verzeichnisses bzw. der Bescheinigung (des Zertifikats) und ggf. die betreffende Eintra-gungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:
a) [ ]
b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizie-rung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
b) (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ][ ]
(6) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(7) Vgl. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). Diese Angabe wird nur für statistische Zwecke verlangt.
Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt.
Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt.
Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
(8) Siehe Punkt III.1.5 der Auftragsbekanntmachung.
(9) D. h. sein Hauptzweck ist die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen.
c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintra-gung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung (10) an:
c) [ ]
d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorge-schriebenen Eignungskriterien abgedeckt?
Falls nein:
Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D.
NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird:
d) [ ] Ja [ ] Nein
e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Be-scheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungs-beiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftrag-geber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine ge-bührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat ab-zurufen?
e) [ ] Ja [ ] Nein
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ][ ]
Form der Teilnahme
Antwort:
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen (11) am Vergabeverfahren teil?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Falls ja:
a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich ...) der Wirtschaftsteil-nehmer in der Gruppe ausübt:
a): [ ]
b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:
b): [ ]
c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:
c): [ ]
Lose
Antwort:
Sofern zutreffend, Angabe des Loses (der Lose), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot einzureichen beabsichtigt:
[ ]
B: ANGABEN ZU VERTRETERN DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS
Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):
Vertretung (falls zutreffend)
Antwort:
Vollständiger Name;
ggf. Geburtsort und Geburtsdatum:
[ ];
[ ]
Position/Beauftragt in seiner/ihrer Eigenschaft als:
[ ]
Postanschrift:
[ ]
Telefon:
[ ]
E-Mail:
[ ]
Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:
[ ]
(10) Die Nachweise und die Klassifizierung sind ggf. im Zertifikat angegeben.
(11) Insbesondere als Teil einer Gruppe, eines Konsortiums, eines gemeinsamen Unternehmens o. Ä.
C: ANGABEN ZUR INANSPRUCHNAHME DER KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN
Inanspruchnahme
Antwort:
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskrite-rien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor.
Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt.
Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V (12) bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.
D: ANGABEN ZU UNTERAUFTRAGNEHMERN, DEREN KAPAZITÄTEN DER WIRTSCHAFTSTEILNEHMER NICHT IN ANSPRUCH NIMMT
(Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn die betreffenden Angaben vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ausdrücklich verlangt werden.)
Vergabe von Unteraufträgen
Antwort:
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags an Dritte weiterzuvergeben?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, nennen Sie bitte — soweit bekannt — die Namen der vorgeschlagenen Unterauftragnehmer:
[…]
Sofern der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber diese Angaben — zusätzlich zu den in diesem Abschnitt bereits enthaltenen Informationen — ausdrücklich verlangt, machen Sie bitte die in den Abschnitten A und B dieses Teils sowie in Teil III verlangten Angaben für jeden der betreffenden Unterauftragnehmer (jede der betreffenden Kategorien von Unterauftragnehmern).
(12) Für technische Stellen, die für die Qualitätskontrolle zuständig sind, zum Beispiel Teil IV Abschnitt C Nummer 3.
A: GRÜNDE IM ZUSAMMENHANG MIT EINER STRAFRECHTLICHEN VERURTEILUNG
In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
1. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (13)
2. Bestechung (14)
3. Betrug (15)
4. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten (16)
5. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (17)
6. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels (18)
Gründe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilun-gen nach innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 57 Absatz 1 der Richtlinie
Antwort:
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die sei-nem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, aus einem der oben genannten Gründe rechtskräftig verur-teilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückl-iegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeit-raum noch nicht verstrichen ist?
[ ] Ja [ ] Nein
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben: (Web-Adresse, bescheini-gende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ] (19)
Falls ja, machen Sie bitte folgende Angaben (20):
a) Datum der Verurteilung, Art der Straftat gemäß den Punkten 1 bis 6, Grund (Gründe) für die Verurteilung
a) Datum: […], Punkt(e): […], Grund (Gründe): […]
b) Verurteilte Person []
b) [ ]
c) Soweit unmittelbar im Urteil festgelegt:
c) Dauer des Ausschlusszeitraums [ ] und Tatbestand (Tatbestände) [ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben: (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente
[ ][ ][ ] (21)
Im Falle einer Verurteilung: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen getroffen, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen (22) („Selbstreinigung“)?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen (23):
[ ]
(13) Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
(14) Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1), und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
(15) Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
(16) Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Beschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
(17) Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
(18) Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
(19) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(20) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(21) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(22) Im Einklang mit den innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 57 Absatz 6 der Richtlinie 2014/24/EU.
(23) Aus der Beschreibung sollte hervorgehen, dass die betreffenden Maßnahmen in Anbetracht der Art der begangenen Straftaten (punktuell, wiederholt, systematisch…) angemessen sind.
B: GRÜNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DER ENTRICHTUNG VON STEUERN ODER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN
Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
Antwort:
Ist der Wirtschaftsteilnehmer allen seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozi-alversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungs-staat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers — sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt — nachgekommen?
[ ] Ja [ ] Nein
Steuern und Abgaben
Sozialbeiträge
Falls nein, machen Sie bitte folgende Angaben:
a) Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
a) [ ]
a) [ ]
b) Wie hoch ist der fragliche Betrag?
b) [ ]
b) [ ]
c) Wie wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen festgestellt?
1) Im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung:
c1) [ ] Ja [ ] Nein
c1) [ ] Ja [ ] Nein
— Ist diese Entscheidung endgültig und verbindlich?
— [ ] Ja [ ] Nein
— [ ] Ja [ ] Nein
— Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
— [ ]
— [ ]
— Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums:
— [ ]
— [ ]
2) Auf andere Weise (bitte präzieren):
c2) [ ]
c2) [ ]
d) Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachge-kommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge — ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen — ein-gegangen ist?
d) [ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen: [ ]
[ ]
d) [ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen: [ ]
[ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) (24)
[ ][ ][ ]
C: GRÜNDE IM ZUSAMMENHANG MIT INSOLVENZ, INTERESSENKONFLIKTEN ODER BERUFLICHEM FEHLVERHALTEN (25)
Beachten Sie bitte, dass für die Zwecke dieser Auftragsvergabe einige der folgenden Ausschlussgründe möglicherweise im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genauer definiert wurden. So kann beispielsweise der Begriff „schwere Verfehlung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit“ nach nationalem Recht unterschiedliche Verhaltensweisen abdecken.
Angaben zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten
Antwort:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (26) verstoßen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen getroffen, um trotz des Vorliegens dieses Ausschlussgrundes seine Zuver-lässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen:
[ ]
(24) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(25) Siehe Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU.
(26) Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen?
a) Er ist zahlungsunfähig.
b) Er befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
c) Er befindet sich in einem Vergleichsverfahren.
d) Er befindet sich aufgrund eines in den nationalen Rechts-vorschriften (27) vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage.
e) Seine Vermögenswerte werden von einem Insolvenzverwal-ter oder einem Gericht verwaltet.
f) Seine gewerbliche Tätigkeit wurde eingestellt.
Falls ja:
[ ] Ja [ ] Nein
— Bitte näher ausführen:
— [ ]
— Erläutern Sie bitte, warum der Wirtschaftsteilnehmer unter Berücksichtigung der geltenden nationalen Vorschriften und Maßnahmen betreffend die Fortführung der Geschäftstätig-keit unter diesen Umständen dennoch in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen (28)?
— [ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung (29) begangen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
[ ]
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen:
[ ]
Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wett-bewerbs abzielen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
[ ]
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen:
[ ]
Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt (30) auf-grund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
[ ]
Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
[ ]
(27) Siehe nationales Recht, einschlägige Bekanntmachung bzw. Auftragsunterlagen.
(28) Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in einem der unter den Buchstaben a bis f genannten Fälle nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
(29) Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.
(30) Im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen.
Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteil-nehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauf-traggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffent-lichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder an-dere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
[ ]
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen:
[ ]
Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass er
a) sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorlie-gens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eig-nungskriterien keiner schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht hat,
b) keine derartigen Auskünfte zurückgehalten hat,
c) in der Lage sein wird, die von einem öffentlichen Auftragge-ber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Un-terlagen unverzüglich vorzulegen, und
d) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhal-ten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten?
[ ] Ja [ ] Nein
D: SONSTIGE AUSSCHLUSSGRÜNDE, DIE IN DEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBER ODER SEKTORENAUFTRAGGEBER MASSGEBLICHEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN VORGESEHEN SEIN KÖNNEN
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Antwort:
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auf-tragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschluss-gründe vor?
[ ] Ja [ ] Nein
Sofern die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auf-tragsunterlagen verlangten Dokumente elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ] (31)
Sofern einer der rein innerstaatlichen Ausschlussgründe vorliegt: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maß-nahmen getroffen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen:
[ ]
(31) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers in Bezug auf die Eignungskriterien (Abschnitt α oder Abschnitte A bis D dieses Teils)
α: GLOBALVERMERK ZUR ERFÜLLUNG ALLER EIGNUNGSKRITERIEN
Der Wirtschaftsteilnehmer darf dieses Feld nur dann ausfüllen, wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen angegeben hat, dass der Wirtschaftsteilnehmer sich darauf beschränken kann, in Teil IV nur Abschnitt α auszufüllen, und auf das Ausfüllen der übrigen Abschnitte von Teil IV verzichten kann.
Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien
Antwort:
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die festgelegten Eignungskriterien.
[ ] Ja [ ] Nein
A: BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG
Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn die betreffenden Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen vorgegeben wurden.
Befähigung zur Berufsausübung
Antwort:
1) Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Be-rufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitglied-staats verzeichnet (32).
[ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
2) Bei Dienstleistungsaufträgen:
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mit-gliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls ja, geben Sie bitte an, welche Berechtigung oder Mitglied-schaft verlangt wird und ob der Wirtschaftsteilnehmer diese Voraussetzung erfüllt. […] [ ] Ja [ ] Nein
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
B: WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn die betreffenden Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen vorgegeben wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Antwort:
1a) Der („allgemeine“) Jahresumsatz des Wirtschaftsteilneh-mers in der in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangten Anzahl von Geschäfts-jahren betrug:
Jahr: [ ] Umsatz: [ ][…] Währung
Jahr: [ ] Umsatz: [ ][…] Währung
Jahr: [ ] Umsatz: [ ][…] Währung
Und/oder
1b) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteil-nehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangten Anzahl von Jahren betrug (33):
(Anzahl der Jahre, durchschnittlicher Umsatz):
[ ],[ ][…] Währung
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
(32) Aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
(33) Nur, wenn dies nach der einschlägigen Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen zulässig ist.
2a) Der („spezifische“) Jahresumsatz des Wirtschaftsteilneh-mers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbe-reich gemäß der einschlägigen Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen in der verlangten Anzahl von Geschäfts-jahren betrug:
Und/oder
Jahr: [ ] Umsatz: [ ][…] Währung
Jahr: [ ] Umsatz: [ ][…] Währung
Jahr: [ ] Umsatz: [ ][…] Währung
2b) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteil-nehmers in dem betreffenden Bereich und in der in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftrags-unterlagen verlangten Anzahl von Jahren betrug (34):
(Anzahl der Jahre, durchschnittlicher Umsatz):
[ ], [ ][…] Währung
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
3) Sind die Informationen zum Umsatz („allgemeiner“ oder „spezifischer“ Umsatz) nicht für den gesamten vorgegebe-nen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers ge-gründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat:
[ ]
4) In Bezug auf die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten Finanzkennzah-len (35) erklärt der Wirtschaftsteilnehmer, dass der aktuelle Wert (die aktuellen Werte) wie folgt lautet (lauten):
(Bezeichnung der anzugebenden Finanzkennzahl — Verhältnis zwischen x und y (36) — und betreffender Wert):
[ ], [ ] (37)
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
5) Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:
[ ][…] Währung
Sofern diese Informationen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
6) In Bezug auf etwaige andere wirtschaftliche und finanz-ielle Anforderungen, die in der einschlägigen Bekannt-machung oder in den Auftragsunterlagen genannt sind, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer Folgendes:
[ ]
Sofern die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen ggf. genannten einschlägigen Dokumente elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
C: TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn die betreffenden Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen festgelegt wurden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Antwort:
1a) Nur bei öffentlichen Bauaufträgen:
Im Bezugszeitraum (38) hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt:
Anzahl der Jahre (der betreffende Zeitraum ist in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegeben):
[ ]
Bauarbeiten: [ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Arbeiten elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
(34) Nur, wenn dies nach der einschlägigen Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen zulässig ist:
(35) Z. B. das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten.
(36) Z. B. das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten.
(37) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(38) Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
1b) Nur bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
Im Bezugszeitraum (39) hat der Wirtschaftsteilnehmer fol-gende wesentliche Lieferungen der genannten Art ausg-eführt bzw. folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht: Geben Sie bei der Erstellung der Liste bitte die Beträge, Daten und — öffentlichen oder privaten — Empfänger der Leistungen an (40):
Anzahl der Jahre (der betreffende Zeitraum ist in der einschlä-gigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angege-ben):
[ ]
2) Der Wirtschaftsteilnehmer kann — insbesondere für die Qualitätssicherung — auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen (41) zurückgreifen:
[ ]
Bei öffentlichen Bauaufträgen wird der Wirtschaftsteilnehmer folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen mit der Ausführung der Arbeiten betrauen können:
[ ]
3) Der Wirtschaftsteilnehmer wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an und verfügt über folgende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten:
[ ]
4) Zur Vertragserfüllung steht ihm folgendes Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem zur Verfügung:
[ ]
5) Wenn die zu liefernden Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen komplexer Art sind oder — ausnahms-weise — wenn sie einem besonderen Zweck dienen sollen:
Der Wirtschaftsteilnehmer wird Kontrollen (42) gestatten, die seine Produktionskapazität bzw. seine technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls seine Unter-suchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die von ihm für die Qualitätskontrolle getroffenen Vorkehrungen betreffen.
[ ] Ja [ ] Nein
6) Über die folgenden Ausbildungsnachweise und Beschei-nigungen über die berufliche Befähigung verfügen:
a) der Dienstleister oder der Unternehmer selbst
und/oder (in Abhängigkeit von den in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genann-ten Anforderungen)
a) [ ]
b) seine Führungskräfte:
b) [ ]
7) Der Wirtschaftsteilnehmer wird während der Auftragsaus-führung folgende Umweltmanagementmaßnahmen an-wenden können:
[ ]
8) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf:
Jahr, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl:
[ ], [ ],
[ ], [ ],
[ ], [ ],
Jahr, Zahl der Führungskräfte:
[ ], [ ],
[ ], [ ],
[ ], [ ]
9) Für die Ausführung des Auftrags wird der Wirtschafts-teilnehmer über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen:
[ ]
10) Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben (43):
[ ]
Beschreibung
Beträge
Daten
Empfänger
(39) Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
(40) Mit anderen Worten: Alle Empfänger sollten aufgeführt werden und die Liste sollte sowohl die öffentlichen als auch die privaten Abnehmer enthalten, für die Lieferungen ausgeführt bzw. Dienstleistungen erbracht wurden.
(41) Für technische Fachkräfte oder technische Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer aber wie in Teil II Abschnitt C angegeben in Anspruch nehmen will, sind separate EEE auszufüllen.
(42) Die Kontrollen werden vom öffentlichen Auftraggeber oder — mit dessen Einwilligung — in seinem Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle des Landes, in dem der Lieferant oder Dienstleister ansässig ist, vorgenommen.
(43) Hat der Wirtschaftsteilnehmer beschlossen, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, und nimmt er für die Durchführung dieses Teils Kapazitäten des Unterauftragnehmers in Anspruch, füllen Sie bitte eine separate EEE für den betreffenden Unterauftragnehmer aus (siehe Teil II Abschnitt C).
11) Bei öffentlichen Lieferaufträgen:
Der Wirtschaftsteilnehmer wird die verlangten Muster, Be-schreibungen oder Fotografien der zu liefernden Waren zur Verfügung stellen, die nicht zusammen mit einer Echtheits-bescheinigung vorgelegt werden müssen.
[ ] Ja [ ] Nein
Darüber hinaus erklärt der Wirtschaftsteilnehmer ggf., dass er die erforderlichen Echtheitsbescheinigungen beibringen wird.
[ ] Ja [ ] Nein
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
12) Bei öffentlichen Lieferaufträgen:
Kann der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Beschei-nigungen beibringen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden und in denen bestätigt wird, dass die Waren, die durch Bezugnahme auf die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten technischen Spezifikationen oder Normen genau bezeichnet werden, diesen entsprechen?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls nein, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, welche anderen Nachweise erbracht werden können:
[ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
D: QUALITÄTSSICHERUNG UND UMWELTMANAGEMENT
Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn Qualitätssicherungssysteme und/oder Umweltmanagementnormen vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen verlangt wurden.
Qualitätssicherung und Umweltmanagement
Antwort:
Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheini-gungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitätssicherungsnormen — einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen — erfüllt?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls nein, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, wel-che anderen Nachweise in Bezug auf das Qualitätssicherungs-system erbracht werden können:
[ ] [ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheini-gungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt?
[ ] Ja [ ] Nein
Falls nein, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, welche anderen Nachweise in Bezug auf die Umweltmanage-mentsysteme oder -normen erbracht werden können:
[ ] [ ]
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ]
Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften festgelegt hat, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind. Diese Information ist — ggf. zusammen mit den Anforderungen hinsichtlich der beizubringenden (Arten von) Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise(n) — in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den darin genannten Auftragsunterlagen enthalten.
Nur für nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerbliche Dialoge oder Innovationspartnerschaften:
Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers
Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber
Antwort:
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskri-minierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise:
[ ]
Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen doku-mentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt.
[ ] Ja [ ] Nein (45)
Sofern einige dieser Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise elektronisch abrufbar sind , machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:
(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente):
[ ][ ][ ] (46)
Die Unterzeichneten erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind.
Die Unterzeichneten erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer
a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (47), oder
b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (48) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist.
Die Unterzeichneten stimmen förmlich zu, dass [der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber i.S.v. Teil I Abschnitt A] Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in [hier die betreffenden Teile/Abschnitte/Punkte aufführen] dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des [Angabe des Vergabeverfahrens: (zusammenfassende Beschreibung, Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, Aktenzeichen)] angegeben haben.
Datum, Ort und — soweit verlangt oder notwendig — Unterschrift(en): [ ]
(44) Bitte geben Sie genau an, auf welchen Punkt sich Ihre Antwort bezieht.
(45) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(46) Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.
(47) Vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun. Ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen.
(48) In Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.