ANHANG III — Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Musterbescheinigung für deaktivierte Feuerwaffen
(diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden)
EU-Logo
Bezeichnung der Stelle, die die Konformität der Deaktivierung überprüft und bescheinigt hat
Logo
DEAKTIVATIERUNGSBESCHEINIGUNG
Bescheinigungsnummer:
Die Deaktivierungsmaßnahmen entsprechen den Anforderungen der gemeinsamen technischen Mindestspezifikation nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission.
Bezeichnung der Stelle, die die Deaktivierung der Feuerwaffe durchgeführt hat:
Land:
Datum/Jahr der Bescheinigung der Deaktivierung:
Hersteller/Marke der deaktivierten Feuerwaffe:
Typ:
Modell/Fabrikat:
Kaliber:
Seriennummer(n):
Offizielles EU-Deaktivierungszeichen
Name, Funktionsbezeichnung und Unterschrift der zuständigen Person
WICHTIGER HINWEIS: Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument. Sie soll vom Besitzer einer deaktivierten Feuerwaffe jederzeit vorgezeigt werden können. Die wesentlichen Bestandteile der deaktivierten Feuerwaffe, für die diese Bescheinigung ausgestellt wurde, sind mit einem offiziellen Prüfzeichen versehen; derartige Zeichen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
ACHTUNG: Das Fälschen einer Deaktivierungsbescheinigung könnte nach nationalem Recht strafbar sein.
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