Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendbarkeit — Delegierte Verordnung (EU) 2015/2402 der Kommission vom 12. Oktober 2015 zur Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/877/EU der Kommission
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2016.
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