Artikel 31 Delegierte Rechtsakte — Neue (neuartige) Lebensmittel – Vorschriften ab 2018
Gliederung
KAPITEL VI SANKTIONEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 31 Delegierte Rechtsakte
Damit die Ziele dieser Verordnung erreicht werden, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Maßgabe von Artikel 32 zu erlassen, um die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f aufgeführte Begriffsbestimmung für technisch hergestellte Nanomaterialien an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt oder an auf internationaler Ebene vereinbarte Begriffsbestimmungen anzugleichen und anzupassen.
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