Artikel 19 Aktualisierung der Unionsliste bei zugelassenen traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern — Neue (neuartige) Lebensmittel – Vorschriften ab 2018
Gliederung
KAPITEL III ZULASSUNGSVERFAHREN FÜR NEUARTIGE LEBENSMITTEL
ABSCHNITT II Besondere Bestimmungen für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
Artikel 19 Aktualisierung der Unionsliste bei zugelassenen traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern
Rückverweise
Für die Streichung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland von der Unionsliste oder das Hinzufügen, die Streichung oder die Änderung von Spezifikationen, Verwendungsbedingungen, zusätzlichen spezifischen Kennzeichnungsvorschriften oder Vorschriften für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland in die Unionsliste gelten die Artikel 10 bis 13.
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