EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2015/1866 der Kommission vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte VerfahrenArtikel 9

Artikel 9Anerkennung und Rücknahme der Anerkennung als bewährtes Verfahren

In Kraft seit 09. November 2015
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