EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2015/1866 der Kommission vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte VerfahrenArtikel 10

Artikel 10Informationen über spätere Änderungen eines anerkannten bewährten Verfahrens

In Kraft seit 09. November 2015
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