EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)TITEL III KOSTENKAPITEL 3 Deckung der Kosten für die Kapazitätsvergabe und das EngpassmanagementArtikel 78

Artikel 78Kosten der Einführung und Anwendung des Prozesses der koordinierten Kapazitätsberechnung

In Kraft seit 14. August 2015
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