EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN FÜR DIE KAPAZITÄTSVERGABE UND DAS ENGPASSMANAGEMENTKAPITEL 8 Verbindlichkeit der vergebenen zonenübergreifenden KapazitätArtikel 69

Artikel 69Vorschlag für einen Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt

In Kraft seit 14. August 2015
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