Artikel 56 Methode zur Berechnung der fahrplanbezogenen Austausche, die sich aus der einheitlichen Intraday-Marktkopplung ergeben — Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN FÜR DIE KAPAZITÄTSVERGABE UND DAS ENGPASSMANAGEMENT
KAPITEL 6 Einheitliche Intraday-Marktkopplung
Abschnitt 1 Ziele, Bedingungen und Ergebnisse der einheitlichen Intraday-Marktkopplung
Artikel 56 Methode zur Berechnung der fahrplanbezogenen Austausche, die sich aus der einheitlichen Intraday-Marktkopplung ergeben
Rückverweise
1. Spätestens 16 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung erarbeiten die ÜNB, die fahrplanbezogene Austausche berechnen wollen, die sich aus der einheitlichen Intraday-Marktkopplung ergeben, einen Vorschlag für eine gemeinsame Berechnungsmethode.
Der Vorschlag ist Gegenstand einer Konsultation gemäß Artikel 12.
2. In der Methode wird die Berechnung beschrieben und erforderlichenfalls aufgeführt, welche Angaben die betreffenden NEMOs dem Berechner des fahrplanbezogenen Austauschs innerhalb welcher Frist zu übermitteln haben.
3. Der Berechnung der fahrplanbezogenen Austausche liegen Nettopositionen gemäß Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b zugrunde.
4. Spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung des Vorschlags gemäß Absatz 1 durch die Regulierungsbehörden der vom Vorschlag betroffenen Region wird die Methode von den relevanten ÜNB überprüft. Danach überprüfen die ÜNB die Methode alle zwei Jahre auf Ersuchen der zuständigen Regulierungsbehörden.
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