Artikel 52 Ergebnisse des Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel — Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN FÜR DIE KAPAZITÄTSVERGABE UND DAS ENGPASSMANAGEMENT
KAPITEL 6 Einheitliche Intraday-Marktkopplung
Abschnitt 1 Ziele, Bedingungen und Ergebnisse der einheitlichen Intraday-Marktkopplung
Artikel 52 Ergebnisse des Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel
Rückverweise
1. Als Teil ihrer MKB-Funktionen sorgen alle NEMOs dafür, dass der Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel zumindest die folgenden Ergebnisse erzielt:
a) den Stand der Ausführung der Aufträge und die Preise je Transaktion;
b) eine einheitliche Nettoposition für jede Gebotszone und Marktzeiteinheit innerhalb des Intraday-Markts.
2. Alle NEMOs stellen die Richtigkeit und Effizienz der mit dem Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel erzielten Ergebnisse sicher.
3. Alle ÜNB vergewissern sich, dass die Ergebnisse des Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel mit den Beschränkungen der zonenübergreifenden Kapazität und den Vergabebeschränkungen gemäß Artikel 58 Absatz 2 im Einklang stehen.
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