EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN FÜR DIE KAPAZITÄTSVERGABE UND DAS ENGPASSMANAGEMENTKAPITEL 6 Einheitliche Intraday-MarktkopplungAbschnitt 1 Ziele, Bedingungen und Ergebnisse der einheitlichen Intraday-MarktkopplungArtikel 51

Artikel 51Ziele des Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel

In Kraft seit 14. August 2015
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Artikel 51 Ziele des Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel — Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR) | GesetzeFinden.at