Artikel 33 Kriterien für die Überprüfung der Gebotszonenkonfigurationen — Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN FÜR DIE KAPAZITÄTSVERGABE UND DAS ENGPASSMANAGEMENT
KAPITEL 2 Konfiguration der Gebotszonen
Artikel 33 Kriterien für die Überprüfung der Gebotszonenkonfigurationen
Rückverweise
1. Bei einer Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration gemäß Artikel 32 werden mindestens folgende Kriterien berücksichtigt:
a) Hinsichtlich der Netzsicherheit:
b) Hinsichtlich der Markteffizienz insgesamt:
c) Hinsichtlich der Stabilität und Robustheit der Gebotszonen:
2. Eine Überprüfung der Gebotszonen gemäß Artikel 32 umfasst Szenarios, die eine Reihe wahrscheinlicher Infrastrukturentwicklungen in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Jahr nach dem Jahr, in dem die Entscheidung zur Einleitung einer Überprüfung getroffen wurde, berücksichtigen.
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