Artikel 23 Methoden für Betriebssicherheitsgrenzwerte, Ausfälle und Vergabebeschränkungen — Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE MODALITÄTEN UND METHODEN FÜR DIE KAPAZITÄTSVERGABE UND DAS ENGPASSMANAGEMENT
KAPITEL 1 Kapazitätsberechnung
Abschnitt 3 Kapazitätsberechnungsmethoden
Artikel 23 Methoden für Betriebssicherheitsgrenzwerte, Ausfälle und Vergabebeschränkungen
Rückverweise
1. Jeder ÜNB hält die für die Betriebssicherheitsanalyse zugrunde gelegten Betriebssicherheitsgrenzwerte und Ausfälle ein.
2. Wenn die für die Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten Betriebssicherheitsgrenzwerte und Ausfälle nicht mit den für die Betriebssicherheitsanalyse verwendeten identisch sind, beschreiben die ÜNB in dem Vorschlag für die gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode die spezielle Methode und die Kriterien, die sie für die Festlegung der für die Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten Betriebssicherheitsgrenzwerte und Ausfälle verwendet haben.
3. Falls die ÜNB Vergabebeschränkungen anwenden, so können diese nur festgelegt anhand von
a) Beschränkungen, die erforderlich sind, um das Übertragungsnetz innerhalb der Betriebssicherheitsgrenzwerte zu halten, und die nicht auf effiziente Weise durch maximale Lastflüsse auf kritischen Netzelementen abgebildet werden können, oder
b) Beschränkungen, die die ökonomische Wohlfahrt der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung oder der einheitlichen Intraday-Marktkopplung steigern sollen.
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